2017 Strafrecht 29 I. Strafrecht 1 Art. 66a StGB Aus dem Wortlaut und aus der Entstehungsgeschichte der Bestimmungen zur Landesverweisung ergibt sich, dass die Landesverweisung auch bei einer im Versuchsstadium gebliebenen Anlasstatat obligatorisch anzuordnen ist. Dass es beim Versuch blieb, kann allenfalls im Rahmen der Härtefallprüfung nach Art. 66a Abs. 2 StGB berücksichtigt werden. Aus dem Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts vom 17. Oktober 2017 i.S. Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen T.L. (SST.2017.92).