2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 5'000.00 und den Auslagen von Fr. 1'318.00, zusammen Fr. 6'318.00, werden dem Beschuldigten zu 1/2 mit Fr. 3'159.00 auferlegt. Der Rest wird auf die Staatskasse genommen. 3. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Alain Joset, Advokat, Liestal, wird mit Fr. 7'262.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) aus der Staatskasse entschädigt. Die Entschädigung wird vom Beschuldigten zu 1/2 mit Fr. 3'631.00 zurückverlangt, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 4. Auf die Entschädigungsforderung der Privatklägerin 4 wird nicht eingetreten.