13.5. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der unentgeltlichen Rechtsvertreterin der Zivil- und Strafklägerin 5, lic. iur. Bibiane Egg, Rechtsanwältin, Zürich, die richterlich auf Fr. 18'352.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzte Entschädigung zu entrichten (Kosten gemäss lit. e). - 92 - 14. Über die Tragung der Vollzugskosten, unter Einschluss der Kosten der erstandenen und auf die Strafe angerechneten Untersuchungs-/Sicherheitshaft, entscheidet die Vollzugsbehörde.