Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zu 3/4 mit Fr. 69'578.40 zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 13.4. Die Gerichtskasse wird angewiesen, der unentgeltlichen Rechtsvertreterin der Zivil- und Strafklägerin 3, Dr. iur. Yvonne Meier, Rechtsanwältin, Baden, die richterlich auf Fr. 20'595.60 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgesetzte Entschädigung zu entrichten (Kosten gemäss lit. d). Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die unentgeltliche Vertretung der Privatklägerin zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.