h) andere Auslagen Fr. 1'717.90 Total Fr. 194‘116.45 13.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a und b sowie die Kosten gemäss lit. f bis h im Gesamtbetrag von Fr. 75‘915.00 zu 3/4, d.h. mit Fr. 56‘936.30, auferlegt. 13.3. Die Gerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten dessen richterlich genehmigtes Honorar von Fr. 92‘771.20 (inkl. MwSt. und Auslagen) zu entrichten (Kosten gemäss lit. c).