13. 13.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 5'000.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 8'000.00 c) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 92‘771.20 d) den Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung der Zivil- und Strafklägerin 3 von Fr. 14‘348.80 e) den Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung der Zivil- und Strafklägerin 5 von Fr. 11‘081.45 f) den Kosten für Gutachten von Fr. 60‘141.00 g) den Spesen von Fr. 1‘056.10