10.5. Im Übrigen werden die Anträge der Zivil- und Strafklägerin 3 abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 11. 11.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 4, D., eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 15'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 1. März 2011 zu bezahlen. 11.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 4, D., Schadenersatz in der Höhe von Fr. 2'381.13 zuzüglich Zins zu 5 % seit 6. Dezember 2016 zu bezahlen.