Das Obergericht beschliesst: Das Berufungsverfahren wird im Umfang der von der Zivil- und Strafklägerin 1 mit Eingabe vom 20. Dezember 2016 angemeldeten Berufung als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. - 88 - Das Obergericht erkennt: 1. Die Berufung wird teilweise gutheissen und das Urteil wie folgt neu gefasst: 1. Das Verfahren wird infolge Verjährung eingestellt in Bezug auf den Vorwurf