11.5.3. Rückzahlungspflicht des Beschuldigten Die Vorinstanz hat den Beschuldigten gestützt auf Art. 138 Abs. 2 i.V.m. 422 Abs. 1 und 2 sowie 426 Abs. 1 und 4 StPO zur Rückzahlung der Kosten - 85 -