Die Vorinstanz hat den Aufwand der unentgeltlichen Rechtsvertreterin für die Teilnahme an den Einvernahmen auf 61.8 Stunden beziffert und der geltend gemachte Aufwand um diese Stundenzahl reduziert. In ihren Kostennoten macht die Vertreterin für die Teilnahme an den Befragungen von verschiedenen Zeugen folgenden Aufwand (in Minuten) geltend: […]