Zwar darf ein Opfer damit rechnen, dass ihm die Verarbeitung der Straftat bei einem günstigen Verfahrensausgang leichter fällt, das Verfahrensinteresse einer beschuldigten Person, die sich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert sieht und der eine mehrjährige Freiheitsstrafe und eine Verwahrung droht, ist jedoch höher zu gewichten. Dem Verteidiger kommt ausserdem die Aufgabe zu, den formell korrekten Ablauf solcher Einvernahmen zum Schutze des Beschuldigten zu überwachen. Dieser Aspekt kommt bei der Opfervertretung nicht in demselben Ausmass zum Tragen.