Im konkreten Fall ist die Privatklägerin Opfer einer schweren, traumatisierenden Straftat geworden. Entsprechend gross ist die Bedeutung des Strafverfahrens für das Opfer, welches ihm moralische und finanzielle Wiedergutmachung verspricht. Es ist ferner ohne weiteres nachvollziehbar, dass sich die gesundheitliche Verfassung der Privatklägerin, welche nach wie vor von den Delikten gezeichnet ist, in einem erhöhten Aufwand ihrer Rechtsvertreterin niederschlug.