Im Zivilpunkt geht es im Wesentlichen darum, Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche anzumelden und den Schaden – soweit bestritten – nachzuweisen. Die Vertretung des Strafanspruchs obliegt dagegen grundsätzlich der Staatsanwaltschaft, was es der unentgeltlichen Rechtsvertretung im Allgemeinen erlaubt, den eigenen Aufwand zu begrenzen. Der notwendige Aufwand umfasst regelmässig die Verschaffung einer Übersicht über die Anklage und den Verfahrensgang inkl. Aktenstudium, die Instruktion der Klientin, die laufende Information, die Vorbereitung der Verhandlung sowie die Teilnahme daran inkl. Anreise und die Nachbesprechung.