Der Zeitaufwand für die Ausarbeitung des Plädoyers sei ebenfalls nicht übersetzt. Da der Beschuldigte den Sachverhalt bestritten habe, habe die Zivil- und Strafklägerin in Bezug auf die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen und in Bezug auf das Gutachten argumentieren müssen. Zudem habe die Vertreterin mit rund 10 Seiten zum Zivilanspruch plädiert. Ein Aufwand von 4 Stunden sei unter Berücksichtigung der umfassenden Aktenlage und des Umfangs der Zivilforderung und dessen Aufteilung in einzelne Schadenspositionen äusserst gering.