Aufgrund der Komplexität des Falles sowie der Begutachtung hätten mehrere Besprechungen mit der Klientin durchgeführt werden müssen; es seien über die gesamte Dauer des Strafverfahrens auch viele Telefonate, E-Mail-Korrespondenz und Korrespondenz mit Strafbehörden angefallen. Hinzu kämen die Aufwendungen für die Vorbereitung der beiden Hauptverhandlungen, die Besprechung mit der Klientin und ihrer Therapeutin, die Ausarbeitung des Plädoyers sowie die Teilnahme an beiden Hauptverhandlungen.