9.5.6. Anwendbares Recht Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu der auch vom Beschuldigten aufgeworfenen übergangsrechtlichen Thematik Folgendes festzuhalten: Am 1. Januar 2007 sind der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (erstes Buch) und die revidierten Bestimmungen über die Einführung und Anwendung des Gesetzes (drittes Buch) vom 13. Dezember 2002 bzw. vom 24. März 2006 in Kraft getreten. Gemäss Ziffer 2 Abs. 1 der Schlussbestimmungen der Änderung vom 13. Dezember 2002 sind die Vorschriften des neuen Rechts über die Massnahmen nach Art. 56 - 65 StGB auch auf die Täter anwendbar, die vor deren Inkrafttreten eine Tat begangen haben.