Der Gutachter AB. kommt – wie dargelegt – zum Schluss, dass beim Beschuldigten mindestens eine hohe Rückfallgefahr für einschlägige Sexualdelikte an erwachsenen Frauen bestehe (UA Ordner 5 act. 141). Die festgestellten deliktsrelevanten Persönlichkeitsmerkmale (akzentuierte narzisstische Persönlichkeit und sehr starker Dominanzfokus) würden einen engen Zusammenhang mit dieser Rückfallgefahr für Sexualdelikte an Erwachsenen aufweisen (UA Ordner 5 act. 146).