Eine Pädophilie sei jedoch eher zu verneinen, da bei einer der Geschädigten keine Anklage erhoben worden sei und bei einer zweiten Geschädigten die Anklage mit einem Freispruch geendet habe. Verurteilt worden sei der Beschuldigte nur wegen sexueller Handlungen mit einer Geschädigten, die damals 14 bis 16 Jahre alt gewesen sei. Von einer Pädophilie im engeren Sinne werde jedoch nur bei Geschädigten bis zu einem Alter von ca. 12 bis 13 Jahren gesprochen (UA Ordner 5 act. 127). - 66 -