Gemäss dem Gutachter könne trotz der grundsätzlichen Schwierigkeit einer psychiatrischen Diagnose beim Beschuldigten eine Vielzahl von Störungen ausgeschlossen werden. Schwieriger zu beantworten sei die Frage, ob beim Beschuldigten eine wahnhafte Störung oder ein Wahn vorliege, welche ihn glauben lasse, tatsächlich der höchsterleuchtete Buddha auf Erden zu sein. Da allerdings keine Hinweise auf formale Denkstörungen oder eine Wahndynamik bestünden und zudem das Verhalten kontrolliert, durchdacht und höchst manipulativ wirke, könne eine wahnhafte Störung als sehr unwahrscheinlich betrachtet, aber nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden (UA Ordner 5 act.