Aufgrund der Untersuchungen wurden dem Beschuldigten mehrere hundert Einzeldelikte zum Nachteil von fünf Geschädigten vorgeworfen, welche zwischen Anfang 2001 und Ende 2012 begangen worden sein sollen. Neben zahlreichen Sexualstraftaten wurden ihm auch Nötigung, Drohung und Anstiftung zu falschem Zeugnis zum Nachteil der Geschädigten vorgeworfen. Sodann war im Hinblick auf die beantragte Verwahrung die Erstellung eines Gutachtens notwendig, wobei der Beschuldigte sich nicht bereit erklären konnte, mit dem Gutachter zusammenzuarbeiten. Aus einer daraus entstehenden Verzögerung kann er nichts zu seinen Gunsten ableiten.