Am 25. Januar 2015 fand eine Schlusseinvernahme des Beschuldigten statt, wonach am 6. März 2015 Anklage erhoben worden ist. Das Bezirksgericht ordnete mit Verfügung vom 22. Juni 2015 Beweiserhebungen an und setzte den Parteien eine Frist zur Ergänzung der Beweismittel bis am 5. August 2015 an. Ebenfalls im August 2015 erfolgten Terminabsprachen für die Durchführung der Hauptverhandlung. Die Hauptverhandlung wurde mit Verfügung vom 3. September 2015 auf den erstmöglichen Termin am 17. November 2015 angesetzt. Am 23. November 2015 wurde das erstinstanzliche Urteil gefällt.