gegen die Übergriffe kaum mehr wehrte und – vordergründig – sogar in diese einwilligte. Das systematische, zielgerichtete und rücksichtslose Vorgehen des Beschuldigten, mit welchem er einzig auf das Ziel, sein Opfer zu seiner eigenen Befriedigung sexuell auszubeuten, hinarbeitete, sucht seinesgleichen. Sämtliche Taten führte der Beschuldigte mit direktem Vorsatz aus.