5.7. Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe Rechtfertigungs- und Schuldausschliessungsgründe sind keine ersichtlich. Der Beschuldigte hat sich deshalb der mehrfachen sexuellen Nötigung i.S.v. Art. 189 Abs. 1 StGB zum Nachteil von E. schuldig gemacht. - 53 -