Der Beschuldigte hat das Abhängigkeitsverhältnis zu E. über mehrere Jahre hinweg aufgebaut. Aufgrund ihres jungen Alters war sie besonders anfällig für seine Beeinflussung. Sie glaubte an seine Lehre. Er versprach ihr den Weg zur Erleuchtung, den sie ohne ihn nicht erreichen würde. Gleichzeitig machte er ihr Glauben, dass abseits dieses Pfads der Erleuchtung nur die Dunkelheit existiere. Zudem gelang es ihm, E. von ihrem sozialen Umfeld abzukoppeln, indem er ihr keine Zeit liess, dieses noch zu pflegen, - 51 -