Der Beschuldigte habe ihr eingeredet, einen bösen Geist zu haben, der andere Personen in ihrer Gesundheit gefährde (GA act. 607). Was den Oralverkehr anbelangt, schilderte sie in Übereinstimmung mit anderen betroffenen Frauen, dass der Beschuldigte behauptet habe, sie könne durch den Oralverkehr mit dem Beschuldigten ihren Geist verbessern (UA Ordner 3 act. 109; GA act. 608). Kongruent zu anderen Opfern sagte sie aus, dass Sie teilweise den Penis des Beschuldigten die ganze Nacht hindurch im Mund habe behalten müssen, dass sie beim Oralverkehr teilweise habe erbrechen müssen und sie Angst gehabt habe zu ersticken (UA Ordner 3 act.