E. räumte auch ein gewusst zu haben, dass gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen sexueller Nötigung lief (UA act. 112). Derartige entlastende Elemente würden in einer Lügengeschichte kaum vorkommen. Ferner gab E. einzelne Äusserungen des Beschuldigten in direkter Rede wieder (GA act. 609: "Er hat gesagt, gell das ist gut, jetzt kommt dann der heilige Samen. Gell das ist gut."). Zudem erhob sie Einwände gegen die Richtigkeit bzw. Glaubhaftigkeit der eigenen Aussagen (GA act. 606): Wenn sie heute sage, dass sie für die Buddhas gekocht habe, töne dies völlig bescheuert; damals sei es die Realität gewesen.