Auch warf sie dem Beschuldigten keine weiteren sexuellen Handlungen vor und verneinte die Frage danach, ob sie vom Beschuldigten geschubst, geschlagen oder bedroht worden sei (UA Ordner 3 act 108 und 114). Vielmehr sagte sie aus, der Beschuldigte sei meistens feiner geworden, wenn sie ihm gesagt habe, es gehe gar nicht oder es sei zu fest (UA Ordner 3 act. 110). Sie gab ferner selbstkritisch zu, sich selten gewehrt zu haben; sie hätte auch "nein" sagen könne, da sie ja gesund und normal sei. Sie sei naiv, blöd oder verliebt gewesen (UA Ordner 3 act. 110). E. räumte auch ein gewusst zu haben, dass gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen sexueller Nötigung lief (UA act. 112).