E. verzichtete ausserdem darauf, den Beschuldigten übermässig zu belasten. Sie nahm ihn in der ersten Befragung teilweise sogar in Schutz, indem sie aussagte, sie habe die Handlungen damals nicht als Übergriffe empfunden (UA Ordner 3 act. 111). Sie gab ferner zu, dass sie in den Beschuldigten verliebt gewesen sei und mit ihm habe zusammenziehen wollen (UA Ordner 3 act. 107). - 49 -