5.5.3. Inhaltsanalyse Was den Inhalt der Aussagen von E. betrifft, fällt auf, dass ihre Aussagen zu den sexuellen Handlungen nicht sehr detailliert ausfallen. Das lässt sich einerseits mit ihrer Traumatisierung erklären und andererseits damit, dass es sich laut Anklage um eine Mehrzahl von gleichartigen Vorfällen gehandelt hat, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt haben. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Aussagen zum Kerngeschehen keinen Detailreichtum aufweisen, der die Glaubhaftigkeit der Aussage indizieren würde. Ausserhalb des Kerngeschehens hat E. dagegen teilweise Aussagen gemacht, die detailliert sind und aussergewöhnliche Einzelheiten aufweisen.