5.5.2. Entwicklungsgeschichte Was die Entwicklungsgeschichte ihrer Aussagen anbelangt, fällt auf, dass E. im Rahmen der Einvernahme vom 1. März 2013 Mühe hatte, über die sexuellen Handlungen zu erzählen (UA Ordner 3 act. 104 ff.), und dass sie dem Beschuldigten im Rahmen dieser ersten Einvernahme kaum Vorwürfe machte, sondern den Fehler eher bei sich selbst suchte. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte sie teilweise nähere Angaben zu den sexuellen Handlungen (GA act. 602 ff.) und belastete den Beschuldigten stärker. Diese Aggravation der Vorwürfe lässt sich jedoch mit der Traumatisierung erklären, an der E. leidet.