5.4. Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte selbst spricht von einer Liebesbeziehung zwischen ihm und E.. Jedoch hätten sie keine grossen Chancen gehabt. Andere Personen hätten ihre Liebe zerstört (UA Ordner 3 act. 187). I. sei schuld am Scheitern der Liebesbeziehung, weil sie ihn aufgefordert habe, E. vor die Tür zu setzen. Sie habe ihr danach auch verboten, wieder ins Haus zu kommen (UA Ordner 3 act. 189). Während der Liebesbeziehung mit E. sei es auch zu Sexualverkehr gekommen. Die Initiative dazu sei meistens von E. ausgegangen.