Sie habe ihn oral befriedigen und seinen Samen schlucken müssen. Er habe gesagt, der Samen sei heilend und könne ihren Geist heilen (GA act. 608). Als sie habe erbrechen müssen, habe sie sich schlecht gefühlt, weil sie sich seines Samens nicht würdig erwiesen habe (GA act. 609). Manchmal habe sie sich getraut, ihm zu sagen, es tue weh oder es sei zu fest. Er habe dann jeweils gesagt, sie müsse besser nachdenken. Das sei genau das, was sie wolle. Daher habe sie gar nichts dagegen sagen können; er habe ja immer Recht gehabt (GA act. 609).