Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung berichtete E., dass der Beschuldigte sie bereits im Alter von 14/15 Jahren als Teenager kennengelernt und so ihr Vertrauen gewonnen habe. Dieses Vertrauen habe er über die Jahre hinweg ausgebaut und seine Welt als die reale Welt dargestellt. Ausserhalb dieser Welt habe es keine Realität mehr gegeben. Es habe nur noch das gegeben. Seine Wahrheit sei die absolute Wahrheit gewesen (GA act. 606). Der Beschuldigte habe sie auch angewiesen, über ihn und ihre Liebe zu ihm zu meditieren. Hätte sie dies nicht getan, hätte sie seine Welt verlassen müssen.