Sie habe sich total abgeschottet. Zwar habe der Beschuldigte ihr den Kontakt zu Freunden oder Familie nie verboten, aber sie habe Angst gehabt, dass sie ein böser Mensch sei und andere umbringe, da der Beschuldigte ihr bereits gesagt habe, C. und AC. seien beinahe gestorben wegen ihr (UA Ordner 3 act. 107). Im Verlauf des Zusammenlebens sei es häufiger zu Streit zwischen ihr und dem Beschuldigten gekommen. Nach dem Streit habe sie sich schuldig gefühlt und darum gebeten, den Beschuldigten oral befriedigen zu dürfen, oder er habe ihr jeweils gesagt, sie dürfe ihn oral befriedigen.