5. Sexuelle Nötigungen z.N. von E. 5.1. Anklage / vorinstanzliche Beurteilung Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten in Ziffer 4.1 der Zusatzanklage vor, zu E. gezielt ein Abhängigkeitsverhältnis aufgebaut zu haben und das ihm hörige Opfer zwischen Februar 2011 und Oktober 2012 in Q. mehrfach dazu gebracht zu haben, ihn oral zu befriedigen. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten im Sinne der Anklage der mehrfachen sexuellen Nötigung zum Nachteil von E. schuldig gesprochen.