Dass sich D. physisch und verbal nicht stärker gegen die sexuellen Übergriffe gewehrt hatte, ist mithin auch damit zu erklären, dass der Beschuldigte bei den sexuellen Handlungen zunehmend grober und gewalttätiger wurde (vgl. UA act. 85 f.) und ihre Versuche, sich im Rahmen des Oralverkehrs (physisch) gegen ihn zu wehren, eine gegenteilige Wirkung hatten: "Es wurde dann nur härter, wenn ich das versucht habe, er wurde dann nur stärker und gewalttätiger mit dem an mir herumreissen" (UA Ordner 3 act. 86).