Insgesamt hat der Beschuldigte die von ihm gezielt aufgebaute Abhängigkeit von D. dazu missbraucht, von ihr sexuelle Handlungen zu verlangen, die sie nur aufgrund der beschriebenen strukturellen und jeweils aktualisierten Gewalterfahrungen über sich ergehen liess bzw. die sie ohne den beschriebenen, im Hinblick auf die Taten jeweils aktualisierten Druck nicht vorgenommen hätte. Dass sich D. physisch und verbal nicht stärker gegen die sexuellen Übergriffe gewehrt hatte, ist mithin auch damit zu erklären, dass der Beschuldigte bei den sexuellen Handlungen zunehmend grober und gewalttätiger wurde (vgl. UA act.