Seine Aufforderungen waren ferner jeweils auch geeignet, D. ihre Hilflosigkeit bzw. die besagte Abhängigkeit von seiner Hilfe und Gunst zu verdeutlichen. Insgesamt hat der Beschuldigte die von ihm gezielt aufgebaute Abhängigkeit von D. dazu missbraucht, von ihr sexuelle Handlungen zu verlangen, die sie nur aufgrund der beschriebenen strukturellen und jeweils aktualisierten Gewalterfahrungen über sich ergehen liess bzw. die sie ohne den beschriebenen, im Hinblick auf die Taten jeweils aktualisierten Druck nicht vorgenommen hätte.