Indem er sie bzw. ihren schlechten Geist ferner für das Leid anderer verantwortlich machte, versetzte er sie in Angst- und Panikzustände, insbesondere weil sie selber nicht gewusst habe, was sie mit ihrem schlechten Geist machen sollte. Vor dem Hintergrund dieser Angst, Panik und Hilflosigkeit stellte der Beschuldigte D. in Aussicht, die orale Befriedigung würde sie unter anderem in die Lage versetzen, ihren "schädlichen" Geist in den Griff zu bekommen und dadurch weniger Schaden anzurichten (UA Ordner 3 act. 87). D. war dem Beschuldigten – aufgrund der von ihm geschaffenen Struktur – vollkommen ausgeliefert.