Der Beschuldigte hatte sie davon überzeugt, dass sie im Dunkeln und er der einzige ist, der sie aus dieser Dunkelheit ins Licht führen kann. Ferner schürte er ihre Angst davor, dass er ihren Geist "in die Hölle stellen" würde, was sie in Angst versetzte und bis zur Schlaflosigkeit führte (UA Ordner 3 act. 84, 87). Indem er sie bzw. ihren schlechten Geist ferner für das Leid anderer verantwortlich machte, versetzte er sie in Angst- und Panikzustände, insbesondere weil sie selber nicht gewusst habe, was sie mit ihrem schlechten Geist machen sollte.