Auch was die sexuellen Handlungen anbelangt, sind die Aussagen der betroffenen Frauen weitgehend kongruent. So schildern die Opfer übereinstimmend, dass der Beschuldigte von ihnen Oralverkehr verlangt habe, was er mit Gründen aus seiner Lehre gerechtfertigt habe. Das Schlucken seines (heiligen) Samens sei erforderlich, damit sie auf dem Weg der Erleuchtung weiterkämen (E., GA act. 608, UA Ordner 3 act. 110; C., UA Ordner 3 act. 36, 42 f., 53 f. D., UA Ordner 3 act. 70, 82, 87). Man müsse Licht in sie hineinspritzen und sie so befreien, sonst drohe ihnen Dunkelheit (vgl. C., UA Ordner 3 act. 42; D., UA Ordner 3 act. 70, 82, 87; E., UA Ordner 3 act.