So drohte er ihnen etwa mit der Beendigung der Beziehung und dem Ausschluss aus der Gemeinschaft, wenn sie ihren Geist nicht verbessern würden (vgl. Aussagen von E., GA act. 606), oder stellte ihnen andere Nachteile in Aussicht, indem er etwa angab, die Leute, welche die Gruppe verlassen müssten, würden dreckig, todkrank oder landeten in der Hölle (C., UA Ordner 3 act. 41 und 47).