UA Ordner 3 act. 30, 35 und 44 f.; D., GA act. 622; UA Ordner 3 act. 63 und 82; P., GA act. 629), was den Opfern schmeichelte, sie aber gleichzeitig stärker isolierte und sie dem noch grösseren Einfluss des Beschuldigten aussetzte. Gleichzeitig gelang es dem Beschuldigten, die betroffenen Frauen in seiner abgeschotteten Welt gefangen zu halten, indem er ihnen andere Strategien zur Lösung ihrer Probleme raubte. Ausserhalb seiner Welt bzw. der Schule des Beschuldigten existierte nach seinen spirituellen Vorgaben nur die Dunkelheit bzw. nichts, was den Opfern als Alternative hätte dienen können (vgl. Aussagen von E., GA act.