4.3.5.7. Externe Validierung Die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D. erhöht sich durch den Umstand, dass sich ihre Schilderungen durch weitere Beweismittel validieren lassen. Insbesondere fällt eine weitreichende Kongruenz zu Aussagen anderer Frauen auf, die ebenfalls angegeben haben, durch den Beschuldigten sexuell genötigt worden zu sein. Diese weitgehend übereinstimmenden Aussagen von verschiedenen Frauen lassen ein eigentliches Tatmuster des Beschuldigten erkennen.