4.3.5.4. Strukturvergleich Die Aussagen von D. halten überdies einem Strukturvergleich stand. Der Detaillierungsgrad der Aussagen zum Kernsachverhalt weist nämlich nicht signifikant von demjenigen der Aussagen zu nicht tatbezogenen Inhalten ab. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang etwa, dass D. am Ende der staatsanwaltschaftlichen Befragung vom 13. Dezember 2012 nochmals auf die sexuellen Handlungen zu sprechen kam und von sich aus Einzelheiten ergänzte.