Gleichzeitig verzichtet sie auf naheliegende Mehrbelastungen, die sich zur Anreicherung einer Lügengeschichte geeignet hätten und schwer überprüfbar gewesen wären. So sagte sie aus, der Beschuldigte habe sie nicht geschlagen und er habe sie auch nicht mit dem Leben oder so bedroht (UA Ordner 3 act. 71).