Sie versucht auch nicht, Selbstbelastungen zu vermeiden. Vielmehr gibt sie unumwunden zu, damit einverstanden gewesen zu sein, mit dem Beschuldigten eine Beziehung zu führen (UA Ordner 3 act. 69) und dass sie sich gegen die sexuellen Handlungen nicht gewehrt habe (UA Ordner 3 act. 73). Ebenso wenig versucht D. zu verbergen, dass sie beim Beschuldigten die elektronischen Fussfesseln gesehen habe (UA Ordner 3 act. 65 und 85). Gleichzeitig verzichtet sie auf naheliegende Mehrbelastungen, die sich zur Anreicherung einer Lügengeschichte geeignet hätten und schwer überprüfbar gewesen wären.