UA Ordner 3 act. 69: "Er sagte, ob ich nicht begreife, dass das meine Aufgabe sei, dass ich für seinen Schwanz zuständig sei..."). Das Realkennzeichen der Wiedergabe von Gesprächen ist somit ausgeprägt vorhanden. D. schildert weiter Komplikationen im Handlungsablauf, was den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen ebenfalls steigert: So führt sie aus, dass sie auf Anweisung des Beschuldigten dessen Samen habe schlucken müssen, wobei sie beinahe habe erbrechen müssen. Der Beschuldigte habe dann ein Glas Wasser geholt. Er habe ihr den Mund zugehalten und sie habe das trinken müssen (UA Ordner 3 act. 70).