Mund zu haben (UA Ordner 3 act. 65). Sie führt weiter aus, wie der Beschuldigte an ihren Brüsten und ihren Schamlippen herumgerissen habe (UA Ordner 3 act. 64). Die Schilderungen enthalten aber auch ausserhalb des Kerngeschehens zahlreiche Einzelheiten. So kann D. relativ genau schildern, wie sie als erwachsene Frau in eine derart starke Abhängigkeit zum Beschuldigten geraten konnte (z.B. UA Ordner 3 act. 63, 64, 82). Sie kann sich aber auch an nebensächliche Details erinnern (z.B. UA Ordner 3 act. 64 "Es war Mitte 2009, ich trug Sandalen, es war warm"). Die Kriterien des quantitativen Detailreichtums und der Schilderung nebensächlicher Einzelheiten sind somit ebenfalls erfüllt.