Die Schilderungen enthalten sodann zahlreiche Einzelheiten. Insbesondere schildert D. die sexuellen Handlungen relativ genau, indem sie beschreibt, dass der Beschuldigte von ihr nur Oralverkehr verlangt habe und ihr klar zu verstehen gegeben habe, dass es dabei wichtig sei, dass sie seinen Samen trinke (UA Ordner 3 act. 64). Auch beschreibt sie, wie der Beschuldigte die ersten 2 oder 3-mal versucht habe, mit dem Finger in ihre Vagina einzudringen, dies aber gelassen habe, nachdem sie ihm gesagt habe, dass sie schon als Kind in der Pubertät missbraucht worden sei. Der Beschuldigte habe immer nur Oralverkehr verlangt.